Böttcher & Fischer Rechtsanwälte

Rechtsgebiete

Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei berät Personen- und Kapitalgesellschaften, familiengeführte und mittelständische Unternehmen, in- und ausländische börsennotierte Unternehmen sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Fragestellungen des Gesellschafts- und Konzernrechts einschließlich Restrukturierungen, Joint Ventures, gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie Nachfolgeregelungen. Ein weiteres Spezialgebiet ist die Prüfung und Vertretung im Rahmen von Organhaftung. Zudem beraten wir Unternehmen in Bezug auf Compliance Management Systeme.

M&A-Transaktionen

Die Kanzlei berät in- und ausländische Unternehmen, Banken, Versicherungen, Investoren und politische Institutionen als Käufer und Verkäufer bei M&A-Transaktionen aller Art; besondere Branchenexpertise besteht vor allem in den Bereichen Immobilien, Energie und Automotive.

Family Offices

Die Kanzlei berät Family Offices bei diskreten Transaktionen und in allen Fragen des Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Nachfolgerechts. Hierbei kooperieren wir im Rahmen steuerlicher Strukturierungen in ständiger Zusammenarbeit mit erfahrenen mittelständischen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Dienstvertrags- und Arbeitsrecht

Die Kanzlei berät Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Banken sowie Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Aufsichtsratsmitglieder in dienstvertrags-, arbeits- und haftungsrechtlichen Fragestellungen.

Allgemeines Handels- und Wirtschaftsrecht

Die Kanzlei berät Unternehmen bei speziellen Fragen des Handels- und Wirtschaftsrechts. Besondere Expertise besteht im Vertriebsrecht und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.